AGB B2B

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Vertragsgegenstand

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Helmut Schwab, REMILI – Kissensysteme, Am Bach 7, 68789 Sankt Leon-Rot, Tel.: +49 (0) 6227 – 3929643, E-Mail: info@remili-kissensysteme.de, Internet: www.remili-kissensysteme.de (im Folgenden „Verkäufer“ genannt) und den Kunden:innen (im Folgenden geschlechtsneutral „Käufer“, gemeinschaftlich auch „Parteien“ genannt) des Verkäufers.
1.2. Diese AGB gelten ausschließlich, wenn der Käufer Unternehmer ist. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Demgegenüber ist Verbraucher gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.3. Diese AGB gelten sowohl für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (im Folgenden „Waren“ genannt), die der Käufer hinsichtlich der vom Verkäufer in seinem Onlineshop angebotenen Waren als auch unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Telefon, Fax, E-Mail, Brief) durch individuelle Kommunikation im Sinne des § 312j Abs. 5 Satz 1 BGB abschließt.
1.4. Die AGB des Verkäufers gelten ausschließlich. Verwendet der Käufer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer dem ausdrücklich zugestimmt hat.
1.5. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese AGB gegenüber Käufern in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Verkäufer in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss. 

2. Vertragsschluss

2.1. Die Präsentation und Bewerbung der Waren im Onlineshop des Verkäufers stellen kein verbindliches Angebot seitens des Verkäufers zum Abschluss eines Kaufvertrages dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Kaufvertrages durch den Käufer.
2.2. Der Käufer gibt durch Ausfüllen des integrierten Online-Bestellformulars und durch anschließendes Legen der ausgewählten Waren in den virtuellen Warenkorb des Verkäufers zunächst ein unverbindliches Angebot ab. Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Käufer eine rechtsverbindliche Bestellung (Angebot) zum Kauf der im virtuellen Warenkorb enthaltenen Waren ab. Vor Absenden seiner rechtsverbindlichen Bestellung kann der Käufer seine gemachten Eingaben jederzeit über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen einsehen und ändern.
2.3. Ferner kann der Käufer ein Angebot telefonisch, per E-Mail, postalisch und über das auf der Website des Verkäufers integrierte Online-Kontaktformular gegenüber dem Verkäufer abgeben.
2.4. Der Verkäufer wird den Zugang der abgegebenen Bestellung des Käufers unverzüglich in Schriftform oder Textform (ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) bestätigen. In einer solchen Bestätigung liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.
2.5. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer die Bestellung (Angebot) des Käufers innerhalb von 7 Tagen annimmt,
• indem er dem Käufer eine Annahmeerklärung (z.B. Auftragsbestätigung) in Schriftform oder Textform (ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) übermittelt und maßgeblicher Zeitpunkt der Zugang der Annahmeerklärung beim Käufer ist, oder
• indem die Lieferung der bestellten Waren an den Käufer erfolgt und maßgeblicher Zeitpunkt der Zugang der Ware beim Käufer ist, oder
• indem der Verkäufer den Käufer nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Varianten vor, ist die zuerst eingetretene Alternative maßgeblich für den Vertragsschluss. Sofern der Verkäufer das Angebot des Käufers nicht innerhalb der zuvor genannten Frist annimmt, gilt dies als Ablehnung des Angebotes und der Käufer ist an seine Willenserklärung nicht mehr gebunden.
2.6. Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen den Parteien ist abhängig von der vom Käufer gewählten Zahlungsart.
Bei der Auswahl der Zahlungsart „PayPal Plus“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden „PayPal“ genannt), unter Geltung der unter www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full einsehbaren PayPal-Nutzungsbedingungen. Im Bestellprozess wird der Käufer von dem Onlineshop des Verkäufers auf die Website von PayPal weitergeleitet. Nach Eingabe seiner Zahlungsdaten und Auswahl der gewünschten Zahlungsmethode bestätigt der Käufer durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons zugleich auch eine Zahlungsanweisung an PayPal. Der Verkäufer fordert PayPal nach Bestätigung der Zahlungsanweisung zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf und nimmt das Angebot des Käufers im Falle des Klickens des den Bestellvorgang abschließenden Buttons an.
2.7. Der Verkäufer speichert die Vertragsbestimmungen einschließlich der AGB bei Vertragsschluss unter Wahrung des Datenschutzes und sendet diese dem Käufer nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (per E-Mail) zu. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Verkäufer erfolgt nicht. 
2.8. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. 
2.9. Der Käufer hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Käufer bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können. 
2.10. Sofern die Parteien Sonderkonditionen vereinbart haben, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Käufer.

3. Lieferung, Lieferfrist und Lieferverzug

3.1. Die Lieferfrist und gegebenenfalls bestehende Versand- und Lieferbedingungen sowie Lieferbeschränkungen finden sich unter einem entsprechend bezeichneten Link „Versand- und Lieferbedingungen“ oder bei der jeweiligen Produktbeschreibung im Onlineshop des Verkäufers.
3.2. Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Käufer angegebene Lieferanschrift, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist. Die während der Bestellung im Onlineshop angegebene Lieferanschrift des Käufers ist maßgeblich. 
3.3. Scheitert die Zustellung der Ware aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so ist der Käufer verpflichtet, die dem Verkäufer hierdurch entstehenden angemessenen Kosten zu tragen. Dies gilt nicht im Hinblick auf die Kosten für die Hinsendung, wenn der Käufer sein Widerrufsrecht wirksam ausübt. Für die Rücksendekosten gilt bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts durch den Käufer die in der Widerrufsbelehrung des Verkäufers hierzu getroffene Regelung.
3.4. Sofern der Verkäufer verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die dieser nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird der Verkäufer den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird der Verkäufer unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch die Zulieferer des Verkäufers, wenn der Verkäufer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, weder den Verkäufer noch seine Zulieferer ein Verschulden trifft oder der Verkäufer im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.
3.5. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dieses für den Käufer zumutbar ist. Im Falle von zulässigen Teillieferungen ist der Verkäufer berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.
3.6. Bei Waren, die per Spedition geliefert werden, erfolgt die Lieferung „frei Bordsteinkante“. Dies bedeutet, dass die Ware bis zu der nächstgelegenen öffentlichen Bordsteinkante der angegebenen Lieferadresse geliefert wird. Dies gilt nur, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist.
3.7. Sofern eine Lieferung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nicht möglich ist, trägt der Käufer die Kosten für die erfolglose Anlieferung und ist zur Zahlung einer pauschalen Verzugsentschädigung verpflichtet. Die Kosten sind vom Käufer zu tragen, wenn z.B. die Ware nicht durch die Eingangstür, Haustür oder den Treppenaufgang des Käufers passt, oder weil der Käufer nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Käufer mit angemessener Frist angekündigt wurde. Die Kosten betragen für jede volle Woche der Verspätung 1 %, im Ganzen aber höchstens 8 % vom Wert der Gesamtlieferung oder des nicht angenommen Teils der Gesamtlieferung. Den Parteien bleibt der Nachweis gestattet, dass diesen überhaupt kein, ein niedriger oder ein höherer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
3.8. Eine Selbstabholung der Ware ist nicht möglich. 

4. Transportschäden, Gefahrübergang und Annahmeverzug

4.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht mit der Übergabe auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer die Kosten des Transportes trägt. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des Käufers. Schuldet der Verkäufer die Aufstellung und Montage, geht die Gefahr mit der Beendigung der Aufstellungs- und Montagearbeiten und der Übergabe an den Käufer über. Unter Kaufleuten i.S.d. § 1 HGB gilt die in §§ 377, 381 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist dem Verkäufer hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel unverzüglich ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die dort geregelte Untersuchungs- und/oder Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
4.2. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung des Verkäufers aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. In diesem Fall berechnet der Verkäufer eine am Preis orientierte Entschädigung von 5 % bzw. maximal insgesamt 8 % für den Fall der endgültigen Nichtabnahme pro Kalenderwoche, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und der gesetzlichen Ansprüche des Verkäufers (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Den Parteien bleibt der Nachweis gestattet, dass diesen überhaupt kein, ein niedriger oder ein höherer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1. Sofern sich aus dem Angebot des Verkäufers nichts anderes ergibt, verstehen sich die angegebenen Preise in EURO und sind Nettopreise zuzüglich der am Tage der Rechnungstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Verpackungs- und Versandkosten, Verladung, Versicherung (insbesondere Transportversicherung), Zölle und Abgaben werden gegebenenfalls gesondert berechnet.
5.2. Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Verkäufer zurück, da eine Zustellung beim Käufer nicht möglich war, trägt der Käufer die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Käufer den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Verkäufer ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte. 
5.3. Wenn die Bestellung des Käufers gemäß Ziffer 3.6. durch Teillieferungen erfolgt, entstehen dem Käufer nur für die erste Teillieferung Versandkosten. Erfolgen die Teillieferungen auf Wunsch des Käufers, berechnet der Verkäufer für jede Teillieferung Versandkosten.
5.4. Hat sich der vereinbarte Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Erhöhung von Materialherstellungs- und/oder Material- und/oder Produktbeschaffungskosten, Lohn- und Lohnnebenkosten, Sozialabgaben sowie Energiekosten und Kosten durch Umweltauflagen, und/oder Währungsregularien und/oder Zolländerung, und/oder Frachtsätze und/oder öffentliche Abgaben und/oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt der neue Preis aufgrund des dem Verkäufer zustehenden Preisanpassungsrechtes 20 % oder mehr über dem ursprünglich vereinbarten Preis, hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss vom Käufer unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
5.5. Der Käufer kann den Kaufpreis nach seiner Wahl mit den nachstehenden Zahlungsarten bezahlen:
5.5.1. Im Rahmen des Zahlungsanbieters PayPal Plus bietet der Verkäufer verschiedene Zahlungsmethoden an. Im Bestellprozess wird der Käufer von dem Onlineshop des Verkäufers auf die Website von PayPal weitergeleitet.

Wenn der Käufer die Zahlungsart „PayPal über PayPal Plus“ gewählt hat, wird dieser von dem Onlineshop des Verkäufers auf die Website von PayPal weitergeleitet. Sofern der Käufer nicht bereits bei PayPal registriert ist, ist vorab eine Registrierung erforderlich, um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können. Nach dem Registrierungsvorgang muss der Käufer sich mit seinen Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an den Verkäufer bestätigen. Der Verkäufer fordert PayPal nach Bestätigung der Zahlungsanweisung zur Einleitung der Zahlung auf. Die Zahlung über PayPal erfolgt automatisch.

Wenn der Käufer die Zahlungsart „Kreditkarte über PayPal Plus“ gewählt hat, muss dieser, um den Rechnungsbetrag bezahlen zu können, nicht bei PayPal registriert sein. Nach Eingabe seiner Zahlungsdaten und Auswahl der gewünschten Zahlungsmethode bestätigt der Käufer durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons zugleich auch eine Zahlungsanweisung an PayPal. Der Verkäufer fordert PayPal nach Versendung der Ware zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf und die Kreditkarte des Käufers wird belastet.

5.5.2. Bei Auswahl der Zahlungsart „Rechnungskauf" wird das Entgelt fällig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. Der Kaufpreis ist innerhalb von 10 Tage netto ohne Skontoabzug Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Geschäftskonto des Verkäufers maßgebend. Der Verkäufer behält sich vor, die Zahlungsart Rechnungskauf nur bis zu einem bestimmten Bestellvolumen anzubieten und diese Zahlungsart bei Überschreitung des angegebenen Bestellvolumens abzulehnen. In diesem Fall wird der Verkäufer den Käufer in seinen Artikelbeschreibungen auf seiner Website auf eine entsprechende Zahlungsbeschränkung hinweisen.

5.5.3. Bei der Auswahl der Zahlungsart „Vorauskasse per Banküberweisung" ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben. Die Lieferung der Ware erfolgt nach Zahlungseingang.
5.6. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Die ausstehende Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Verkäufer behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Verkäufers auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
5.7. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Verkäufers gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.
5.8. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Käufers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an den Verkäufer erforderlich.
5.9. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch des Verkäufers auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so ist der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

6. Haftung für Mängel und Garantien

6.1. Der Verkäufer haftet für Sach- oder Rechtsmängel der gelieferten Waren nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Hiervon abweichend gilt:
6.2. Mängelansprüche entstehen ferner nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Käufer oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche, es sei denn der Käufer kann nachweisen, dass die gerügte Störung nicht durch diese Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten verursacht worden sind.
6.3. Grundlage der Mängelhaftung des Verkäufers ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder vom Verkäufer (insbesondere in Katalogen oder im Onlineshop bzw. auf der Website) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren.
6.4. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die der Käufer den Verkäufer nicht als für den Käufer kaufentscheidend hingewiesen hat, übernimmt der Verkäufer jedoch keine Haftung.
6.5. Bei neuen Waren beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein (1) Jahr ab Gefahrübergang.
6.6. Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Verjährungsfristverkürzungen gelten nicht
• für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,
• für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers,
• für den Fall, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat, sowie
• für den Rückgriffsanspruch nach § 445a BGB.
6.7. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann der Verkäufer zunächst wählen, ob er Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistet. Erfolgt im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung, beginnt die Verjährung nicht erneut.
6.8. Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Käufer verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an den Verkäufer zurückzusenden. Das Rücksendepaket muss den Grund der Rücksendung, den Kundennamen und die für den Kauf der mangelhaften Ware vergebene Nummer enthalten, die dem Verkäufer die Zuordnung der zurückgesandten Ware ermöglicht. Solange und soweit die Zuordnung der Rücksendung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nicht möglich ist, ist der Verkäufer zur Entgegennahme zurückgesandter Ware und zur Rückzahlung des Kaufpreises nicht verpflichtet. Die Kosten einer erneuten Versendung trägt der Käufer.
6.9. Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, kann der Verkäufer vom Käufer eine Nutzungsentschädigung gem. § 346 Abs. 1 BGB geltend machen. Sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

7. Haftung für Schäden

7.1. Hinsichtlich der von dem Verkäufer erbrachten Leistungen haftet dieser, seine gesetzlichen Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt
• bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
• bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
• bei Garantieversprechen, soweit dieses zwischen den Parteien vereinbart ist,
• soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
7.2. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 7.1. uneingeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
7.3. Im Übrigen ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen. 

8. Höhere Gewalt

Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt von nicht unerheblicher Dauer, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit der Verkäufer seiner vorherigen Informationspflicht nachgekommen ist und nicht das Beschaffungsrisiko gemäß § 276 BGB oder eine Liefer- bzw. Leistungsgarantie übernommen hat. Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare und unvermeidbare sowie außergewöhnliche Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches des Verkäufers liegen und trotz zumutbarer Bemühungen des Verkäufers nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden können. Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streik, Unruhen, Enteignungen, Verfügungen von höherer Hand, Pandemien und Epidemien, Rohstoff- und Materialbeschaffungsschwierigkeiten bzw. Lieferengpässe, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige von Benennung Firma nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Käufers bleiben unberührt.

9. Verjährung

Ansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer verjähren - mit Ausnahme der unter Ziffer 6. geregelten Ansprüche - in einem Jahr ab Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen, spätestens jedoch in fünf Jahren nach Erbringung der Leistung, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer 7. unbeschränkt gehaftet wird.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen des Verkäufers aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich der Verkäufer das Eigentum an den verkauften Waren vor.
10.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die dem Verkäufer gehörenden Waren erfolgen.
10.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist der Verkäufer berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts. Der Verkäufer ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, darf der Verkäufer diese Rechte nur geltend machen, wenn der Verkäufer dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
10.4. Der Käufer ist bis auf Widerruf gemäß nachstehender Ziffer 10.4.3. befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
10.4.1. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren entstehenden Erzeugnisse des Verkäufers zu deren vollem Wert, wobei der Verkäufer als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
10.4.2. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe eines etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Die in Ziffer 10.2. genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
10.4.3. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben dem Verkäufer ermächtigt. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und der Verkäufer den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Ziffer 10.3. geltend macht. Ist dies aber der Fall, so kann der Verkäufer verlangen, dass der Käufer dem Verkäufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem ist der Verkäufer in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
10.4.4. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Verkäufers um mehr als 10%, wird der Verkäufer auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben.

11. Abtretung und Schlussbestimmungen

11.1. Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem mit dem Käufer geschlossenen Vertrag durch den Käufer, insbesondere eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche des Käufers, ist ausgeschlossen.
11.2. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
11.3. Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Verkäufers in Leon-Rot. Der Verkäufer ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

Stand: 03.12.2021
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